Ab Jänner 2025 wird es in ganz Österreich ein Pfandsystem für Einweg-Kunststoff-Flaschen und Alu-Dosen geben. Nachstehend finden Sie einen Überblick über alle Neuerungen.
Welche Produkte sind bepfandet?
Ab 01.01.2025 sind alle geschlossenen Einweg-Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Erkennbar sind diese durch das Pfandlogo.
Vom Pfandsystem ausgenommen sind:
- Milch- und Milchprodukte
- Sirupe, da sie nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind
- Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind
- Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)
Wie hoch ist das Pfand?
Pro Flasche oder Dose müssen 25 Cent Pfand gezahlt werden. Dieses Geld bekommt man bei der Rückgabe der leeren Verpackungen wieder zurück. Der Pfandbetrag ist ausschließlich auf Einweggetränkeverpackungen, die mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, fällig.
Es gibt eine Übergangsfrist!
Bis 31.12.2025 dürfen noch „alte“ Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo und somit ohne Pfand verkauft werden. Das heißt, es werden Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig in den Regalen stehen! Ein Blick auf das Etikett (Pfandlogo) lässt erkennen, ob Pfand verrechnet und wieder retour ausbezahlt wird.
Wo können Kunststoffflaschen und Metalldosen zurückgegeben werden?
Die leeren Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben werden. In vielen Supermärkten wird es dafür Automaten geben, wo alle Verpackungen uneingeschränkt und unkompliziert zurückgegeben werden können.
Kleinere Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomat (zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen) nehmen die Flaschen und Dosen persönlich entgegen und zahlen das Pfand direkt aus. Diese müssen allerdings nur jene Verpackungsart und Füllmengen zurücknehmen, die sie auch in ihrem Sortiment haben und nur in der Menge, die sie durchschnittlich pro Kaufakt verkaufen, das aber markenunabhängig.
In welchem Zustand müssen leeren Verpackungen bei der Rückgabe sein?
Voraussetzung für die Auszahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein und die Verpackung leer und unzerdrückt sein.
So funktioniert das Pfandsystem.pdf