Bei Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) gibt es im Gebührengesetz betragsmäßige Begünstigungen für die Einreichung von Ansuchen und Beilagen.Siehe dazu § 14 TP 5 Abs. 1a GebG - elektronische Beilagen.
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug