Formulare

Bei Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) gibt es im Gebührengesetz betragsmäßige Begünstigungen für die Einreichung von Ansuchen und Beilagen.
Siehe dazu § 14 TP 5 Abs. 1a GebG - elektronische Beilagen.